Entscheidungsgrundlagen:
Notwendigkeiten, Fachkompetenz, Rechtssicherheit
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Notwendigkeiten
Unternehmen, die es mit einer barrierefreien/barrierereduzierte Anpassung der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes ernst meinen, sollten vorab externen Rat einholen. Der fachkompetente Fachberater sieht an Ort und Stelle mehr als jede Checkliste. Bei ersten Überlegungen helfen zwar auch Checklisten zum Thema. Allerdings sollte man bei allem Respekt vor den vielfachen öffentlichen Bemühungen um mehr Barrierefreiheit bedenken, dass auch Checklisten immer nur so wertvoll und nützlich sind, wie die dahinterstehende Fachkompetenz des jeweiligen Verfassers. Bei genauem Hinsehen gibt es bei vielen veröffentlichten Checklisten erhebliche Lücken, nicht selten sogar gravierende Fehlinformationen. Angeschlossene L.o.B.-Partner („Leben ohne Barrieren“) haben seit vielen Jahren täglich mit diesem Thema zu tun und einen besonderen Blick für Notwendigkeiten und Möglichkeiten entwickelt, die ein Nichtfachmann oft übersieht.
Machen Sie bei vorgesehenen, barrierefreien Bau- oder Anpassungsmaßnahmen im Arbeitsumfeld deshalb keine Experimente. Der „Arbeitsplatz-Barrierefrei-Check“ findet vor Ort statt und bezieht vor allem individuelle Erfordernisse in die Gesamtbewertung ein.
Fachkompetenz
Barrierefreies Bauen und Gestalten hat sich in den letzten Jahren durchgesetzt. Die meisten Menschen erkennen in einem barrierefreien Umfeld vor allem ein hohes Maß an Komfort und Sicherheit. Gleiches gilt auch für eine barrierefreie/barrierereduzierte Arbeitswelt. Bei der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen gibt es besonders hier einen hohen Anspruch an die Fachkompetenz der jeweils ausführenden Berater, Planer und ausführenden Betriebe.
Für ausführende Betriebe werden von verschiedenen Institutionen deshalb seit einigen Jahren verstärkt entsprechende Zertifizierungsmaßnahmen angeboten, mit denen sich Betriebe als fachkompetente Unternehmen darstellen können.
Die dem L.o.B.-Netzwerk angeschlossenen Partnerbetriebe und Planer sind überwiegend zertifiziert.
„Leben ohne Barrieren“ führt mit seinem „Institut für Barrierefreiheit“ (ifb) Zertifizierungsmaßnahmen durch, die zumeist gewerkübergreifend stattfinden. „Fachgerechte, barrierefreie Bau- und Anpassungsmaßnahmen funktionieren nur gewerkübergreifend“ sagt L.o.B. seit vielen Jahren. Mit den ifb-Hausseminaren (www.hausseminare.de) haben Betriebe sogar die Möglichkeit, ihre Zertifizierung von zu Hause oder vom Betrieb aus zu erwerben.
Das ifb-Siegel zum ifb-Zertifikat, mit dem Betriebe bei Auftraggebern punkten
(Info unter www.hausseminare.de)
Rechtssicherheit
Barrierefreies, barrierereduziertes Bauen und Gestalten ist in der öffentlichen Wahrnehmung endgültig angekommen und wurde bereits 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) festgeschrieben.
Mit der Novellierung der ArbStättV im Jahr 2004 erschienen im deutschen Arbeitsschutzrecht erstmals die Menschen mit Behinderungen und die barrierefreie Gestaltung.
Die geltenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit gewinnt das Thema Barrierefreiheit vor auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Bedeutung. Die beruflichen Anforderungen erfordern gleichermaßen eine entsprechende bauliche Anpassung.
Für Unternehmensentscheider ist es bei der umfangreichen Rechtsprechung nicht leicht, sich im Dschungel von Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften zurecht zu finden. Fachanwälte, die sich explizit mit dem Thema Arbeitsrecht und Arbeitsstättenverordnung beschäftigen, sorgen für Rechtssicherheit und helfen dabei, Fehler zu vermeiden.
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