Barrierefrei Komfortküchen - Bewegungsflächen Themenbild

Bewegungsflächen schaffen Freiraum in der barrierefreien Komfortküche

In der DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen wird unterschieden zwischen den Begriffen „barrierefrei“ und rollstuhlgerecht, für Rollstuhlnutzer gelten dabei besondere bauliche Anforderungen an die Wohnumgebung, dazu gehört ein entsprechendes Platzangebot & Bewegungsflächen.

„Bewegungsflächen orientieren sich immer am Flächenbedarf von Personen, die den größten Bewegungsraum benötigen“.

Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten möglichst über Eck angeordnet, unterfahrbar bzw. kniefrei sein (siehe auch entsprechende Hinweise an anderer Stelle).

Bewegungsfläche zum Drehen und Wenden
120 cm × 120 cm
150 cm × 150 cm für Rollstuhlfahrer


Vor den Küchenmöbeln ist eine Mindesttiefe von
120 cm
150 cm für Rollstuhlfahrer vorzusehen.

Barrierefrei Komfortküchen - Bewegungsflächen Erklärung

Die Bewegungsfläche beträgt für Rollstuhlfahrer in der Küche 150 x 150 cm. Dies entspricht der Fläche, die ein Rollstuhl zum behinderungsfreien Wenden benötigt. Eine Überschneidung von Flächen ist möglich. Außerdem kann -je nach Anfahrnähe- bei entsprechender Sockelhöhe und Sockeltiefe der Fußbereich des Rollstuhlfahrers in die Bewegungsfläche einbezogen werden.

Die Arbeitsbereiche sollten so angeordnet sein, dass sich daraus kurze Arbeitswege ergeben. Ein ständiges Hin- und Herbewegen an einer langen Küchenzeile ist mit zunehmendem Alter und vor allem für Rollstuhl- und Rollatornutzer sehr beschwerlich. Die Möglichkeit, sitzend zu arbeiten, muss in jedem Fall gewährleistet sein. Deshalb ist eine Unterfahrbarkeit der Arbeits- und Funktionsbereiche sehr wichtig. Optimal sollten zudem höhenverstellbare Arbeitsbereiche in die Küchenplanung einbezogen werden, um unterschiedlich großen Menschen innerhalb des Haushaltes gute Arbeitsbedingungen anzubieten.

Bei der seitlichen Anfahrt mit dem Rollstuhl (z.B. in schmalen Räumen oder in Ecken) verringert sich oft die Greifweite durch unzureichende Fuß- und/oder Kniefreiheit. Es sollte daher immer darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Knie- und Fußfreiheit gewährleistet ist. Eine Sockelhöhe von 22 bis 25 cm mit ausreichendem Rücksprung wird daher empfohlen.

HINWEIS: Küchen in öffentlichen Gebäuden

Hinsichtlich Schulküchen, Therapieküchen, Hotelküchen und andere Küchen in öffentlichen Gebäuden gibt es in der DIN 18040-1 keine besonders festgeschriebenen Empfehlungen. Bei ihrer Gestaltung sollten aber die Regeln für Bewegungsflächen und Arbeitshöhen in Küchen, allgemeine Anforderungen an die Beschaffenheit von Räumen in öffentlichen Gebäuden sowie Richtlinien für Arbeitsstätten berücksichtigt werden.

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